Nicht nur bei den Berufsunfähigkeitsversicherungen, sondern auch bei den Dienstunfähigkeitsversicherungen ist es gut, nicht nur auf den Preis einer Dienstunfähigkeitsversicherung zu achten. Die Leistungen einer Dienstunfähigkeitsversicherung sind gleichfalls wichtig zu beachten.
Wenn man als Beamter eine private Berufsunfähigkeitsrente bzw. Dienstunfähigkeitsrente erhalten möchte, ist es möglicherweise nicht ausreichend, wegen einer Dienstunfähigkeit (DU) entlassen zu werden. Der Versicherungsombudsmann entschied, dass zusätzlich oft auch noch der Nachweis einer dauernden gesundheitlichen Beeinträchtigung erforderlich ist (Az.: 3290/2002-L). Im konkreten Fall hatte der Mann eine ärztliche Untersuchung des Dienstunfähigkeitsversicherungsunternehmens abgelehnt. Aus diesem Grund hat er keine Dienstunfähigkeitsrente erhalten. Schon vor längerem hat der Bundesgerichtshof zum Ausdruck gebracht, dass der Versicherungsnehmer die Voraussetzungen für seinen Anspruch grundsätzlich darlegen und gegebenenfalls beweisen muss (Az.:IV ZR 120/93).