... ist es sehr wichtig hundertprozentig ehrliche Angaben zu machen. Irgendwelche Behandlungen oder irgendwelche Vorerkrankungen sind bei den Gesundheitsfragen für eine Berufsunfähigkeitsversicherung unbedingt vollständig anzugeben. Wenn Sie bei den Gesundheitsfragen für eine Berufsunfähigkeitsversicherung etwas verschweigen würden, kann Ihnen das den vollständigen Berufsunfähigkeitsversicherungsschutz kosten. Besondere Vorsicht ist bei nicht eindeutigen Fragen im Antrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung geboten. Schreiben Sie bei Zweifeln der geringsten Art alles sehr ausführlich auf. Nehmen Sie hierfür, wenn nötig, zusätzliche Blätter, die Sie nummerieren und im Antragsformular für die Berufsunfähigkeitsversicherung ausdrücklich Vermerken. Selbst wenn sie nur Massagen verordnet bekommen haben und Sie diese im Antrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht aufführen, könnte es sein, dass die Berufsunfähigkeitsversicherungsgesellschaft die Berufsunfähigkeitsversicherungsrentenzahlung verweigert.
Wenn in einer Gesundheitsfrage für die Berufsunfähigkeitsversicherung eine Befristung auf eine bestimmte Zahl von Jahren angegeben wurde, könnte es sein, dass sich diese Befristung nur auf diese eine Frage bezieht. Es könnte sein, dass der Kunde bei allen anderen Fragen im Antrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung, wo keine zeitliche Angabe gemacht wurde, unbefristete Angaben machen muss! Sicher könnte man nur gehen, wenn die zeitliche Befristung in jeder einzelnen Frage ausdrücklich erwähnt wurde.
Frühere Ablehnungen bei einem Versicherer nicht zu erwähnen könnte zu einer Vertragsanfechtung wegen falscher Angaben führen und dazu, dass sie keine Berufsunfähigkeitsrente erhalten werden.
Mit dem Berufsunfähigkeitsversicherungsantrag werden die Berufsunfähigkeitsversicherungsgesellschaften ermächtigt bei Ärzten Gesundheitsdaten abzufragen. Ein Problem könnte entstehen wenn ein Arzt Ihnen eine Verdachtsdiagnose nie mitgeteilt hat. Und der Berufsunfähigkeitsversicherungsgesellschaft gegenüber erklärt, dass er eine Krankheit (die Ihnen nie mitgeteilte Verdachtsdiagnose) schon früher diagnostiziert hat. Dies könnte zur Verweigerung der Berufsunfähigkeitsversicherungsrentenzahlung führen!
Damit dies nicht geschieht, könnte es eine Hilfe sein, von Ihrem Arzt ein Schreiben mit allen angefallenen Behandlungen aufsetzen zu lassen. Wenn Ihnen dies zu aufwändig ist, könnten Sie folgendes probieren: Legen sie dem Berufsunfähigkeitsversicherungsantrag eine zusätzliche Erklärung bei. Sie könnten zum Beispiel Schreiben (natürlich nur wenn folgendes auch genau auf Sie zutrifft), dass Sie alle Angaben im beiliegenden Berufsunfähigkeitsversicherungsantrag nach bestem Wissen und Gewissen gemacht haben. Dass Sie aber nicht ausschließen, etwas vergessen zu haben bzw. im Moment nicht daran zu denken und außerdem vielleicht nicht alle Verdachtsdiagnosen zu kennen, die Ärzte in der Vergangenheit gestellt haben. Falls es zutrifft, könnten Sie auch erklären, dass Sie auf medizinischem Gebiet keine besonderen Fachkenntnisse besitzen (oder keine studierter Mediziner sind). Sie könnten auch für sich abwägen, ob Sie die Berufsunfähigkeitsversicherungsgesellschaft auffordern möchten vor Abschluss der Versicherung unbedingt bei den Ärzten eine Aufstellung mit allen angefallenen Behandlungen anzufordern (auf Kosten der Berufsunfähigkeitsversicherungsgesellschaft)
Die Ausführungen auf dieser Seite sind keine Aufforderung oder Anleitung wie Sie persönlich vorgehen sollen. Die Entscheidung verbleibt bei Ihnen