Grundfähigkeitenversicherungen

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Zwischen einer Grundfähigkeitenversicherung und einer Berufsunfähigkeitsversicherung...

...ist ein sehr großer Unterschied:
Diese Website ist ein Service von Deutsche Altersvorsorgeberatung Uwe Michael Tschischka. In Verbindung mit einer Altersvorsorgeberatung, Rentenberatung, können Sie eine Empfehlung für Ihre Altersvorsorge und für eine Berufsunfähigkeitsversicherung bis zum Rentenalter erhalten. Bei der Rentenberatung können Ihnen beispielsweise Möglichkeiten zur staatlichen Förderung Ihrer Rente gezeigt werden. Schreiben Sie eine Mitteilung per E-Mail, wenn Sie eine Altersvorsorge Beratung (Rente Beratung) mit oder ohne Empfehlung für eine Berufsunfähigkeitsversicherung wünschen

Anders als eine Berufsunfähigkeitsversicherung:

Grundfähigkeitsversicherung

Bei der Grundfähigkeitenversicherung geht es um den Verlust von einer oder von mehreren Grundfähigkeiten, nicht um den Verlust der Arbeitskraft und auch nicht um das Eintreten einer bestimmten Krankheit. Wer mindestens ein Jahr nicht mehr in der Lage ist zu Sehen, zu Sprechen oder die Hände zu gebrauchen erhält eine Rente aus der Grundfähigkeit-en-Versicherung (Fähigkeiten aus der Kategorie A).

Grundfähigkeiten Knien, Hören, Gehen, Sitzen, Arme bewegen, Treppen steigen, Greifen, Auto fahren und Stehen fallen in die Kategorie B. Wenn drei Fähigkeiten aus der Kategorie B wegfallen gibt es auch eine Rente aus der Grundfähigkeiten-Versicherung.

Auch wenn der Versicherte noch arbeiten könnte oder noch tatsächlich arbeitet wird die Rente bei der Grundfähigkeiten-Versicherung gezahlt bei Verlust der entsprechenden Grundfähigkeit bzw. Grundfähigkeiten. Auch höhere Renten können bei der Grundfähigkeitenversicherung versichert werden. Grundfähigkeitenversicherungen können sowohl für Erwachsene als auch für Kinder abgeschlossen werden.

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