Anders als eine Berufsunfähigkeitsversicherung:
Grundfähigkeitsversicherung
Bei der Grundfähigkeitenversicherung geht es um den Verlust von einer oder von mehreren Grundfähigkeiten, nicht um den Verlust der Arbeitskraft und auch nicht um das Eintreten einer bestimmten Krankheit. Wer mindestens ein Jahr nicht mehr in der Lage ist zu Sehen, zu Sprechen oder die Hände zu gebrauchen erhält eine Rente aus der Grundfähigkeit-en-Versicherung (Fähigkeiten aus der Kategorie A).
Grundfähigkeiten Knien, Hören, Gehen, Sitzen, Arme bewegen, Treppen steigen, Greifen, Auto fahren und Stehen fallen in die Kategorie B. Wenn drei Fähigkeiten aus der Kategorie B wegfallen gibt es auch eine Rente aus der Grundfähigkeiten-Versicherung.
Auch wenn der Versicherte noch arbeiten könnte oder noch tatsächlich arbeitet wird die Rente bei der Grundfähigkeiten-Versicherung gezahlt bei Verlust der entsprechenden Grundfähigkeit bzw. Grundfähigkeiten. Auch höhere Renten können bei der Grundfähigkeitenversicherung versichert werden. Grundfähigkeitenversicherungen können sowohl für Erwachsene als auch für Kinder abgeschlossen werden.