Bei Eintreten einer Berufsunfähigkeit Sie auf einen anderen Beruf verweisen zu können, bedeutet, dass Sie
keine Berufsunfähigkeitsrente erhalten, wenn Sie noch in einem anderen Beruf arbeiten können. Zum Beispiel: Sie Arbeiten in einem handwerklichen Beruf und werden dort Berufsunfähig. Sie könnten aber noch als Pförtner oder in einem anderen Beruf tätig sein.
Bei der sogenannten "abstrakten Verweisung" bekommen Sie auch dann keine Berufsunfähigkeitsrente wenn überhaupt keine freie Stelle in dem Verweisungsberuf vorhanden ist. Allein die Tatsache, dass Sie einen anderen Beruf ausüben könnten, bewirkt bei der abstrakten Verweisung, dass sie keine Berufsunfähigkeitsrente erhalten würden. Besser sind die Vertragsbedingungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung, in denen auf eine Verweisung verzichtet wird. Auf eine abstrakte Verweisung verzichten die meisten Berufsunfähigkeitsversicherungsgesellschaften